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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Filder findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

DLRG Ortsgruppe Filder - Landesverband Württemberg e.V.
Benzstraße 20
70771 Leinfelden-Echterdingen

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt über die Homepage. 

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen, sofern im Kurs gefordert, zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den Gebühren bei Lehrgängen.
Die Teilnahmegebühr ist sofort nach der Anmeldung an das innerhalb der Bestätigungsmail aufgeführte Konto zu überweisen. Bis zur fristgerechten Überweisung gilt der Kursplatz lediglich als reserviert.

Anmeldungen werden, sobald die Überweisung auf das innerhalb der Bestätigungsmail aufgeführte Konto vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Die DLRG Ortsgruppe Filder behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

Der Lehrgang oder die Veranstaltung enthält die in der Lehrgangsbeschreibung enthalten Leistungen.

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als drei Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die vom DLRG Ortsgruppe Filder eingesetzte Lehrgangsleitung die Möglichkeit diese vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

Das Land fördert die Ausbildung der nicht hauptamtlich im Wasserrettungsdienst Beschäftigten durch Zuschüsse. Gefördert wird nicht der Lehrgang, sondern die Ausbildung des Einzelnen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn sich die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Ausbildung für mindestens 3 Jahre im Rettungsdienst in Baden-Württemberg mitzuarbeiten. Erreicht die Mitarbeit im Rettungsdienst diese Zeit nicht, verpflichtet sich die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer schon jetzt zu einer Rückzahlung des betreffenden Zuschusses in folgender Weise:

Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen / Betreuer von Freizeiten kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden.
Für alle Lehrgänge und Seminare kann beim Arbeitgeber Bildungszeit beantragt werden.

Das Mitbringen von Haustieren zu einem Lehrgang ist nicht gestattet.

Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier Abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

Die Teilnahmebedingungen haben auch ihre Gültigkeit für Veranstaltungen, Ausflüge und Freizeiten. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text jeweils nur von Lehrgang geschrieben. Zusätzliche Regelungen für Veranstaltungen, Ausflüge und Freizeiten entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltung.

  1. Anmeldung
  2. Teilnahmevoraussetzungen
  3. Teilnahmegebühr
  4. Zusage / Absage von Lehrgängen
  5. Leistungen
  6. Rücktritt
  7. Verhaltensbedingte Kündigung
  8. Zuschüsse für den Wasserrettungsdienst (RDG)
  9. Kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer seiner Verpflichtung aus Gründen, die sie / er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen, kann die Rückzahlungsverpflichtung ermäßigt werden.
    Die entsprechende Verpflichtungserklärung erstellt jeder Bezirk eigenständig. Die Verpflichtungserklärung ist von jeder Lehrgangsteilnehmerin / jedem Lehrgangsteilnehmer zu unterschreiben. Dem zuständigen Bezirk wird die Kontrolle über die mindestens 3-jährige Mitarbeit im WRD übertragen.
    Eine Mitarbeit im Rettungsdienst (Verpflichtung) kann erst nach Abschluss der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Mindestalter 16 Jahre) erfolgen.
    Die Verpflichtungserklärung muss mit der Anmeldung zu einem Lehrgang der Geschäftstelle vorliegen. Bei nachgereichten Verpflichtungserklärungen besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
  10. Sonderurlaub & Bildungszeit
  11. Teilnahmebestätigung
  12. Haustiere
  13. Schlussbestimmungen
  14. Veranstaltungen & Ausflüge

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